Blog · 1. Februar 2026

Solaranlage von den Steuern abziehen: Anleitung

Investitionen in PV-Anlagen sind in der Schweiz vollständig steuerlich abziehbar. So holen Sie die Steuerersparnis optimal raus.

1. Februar 2026 · Solar Kanton Luzern

Solar Kanton Luzern bietet unabhängige Schweizer Solar-Informationen. Dieser Beitrag ist Teil unserer Wissensreihe zu Photovoltaik, Förderung und Wirtschaftlichkeit.

PV als werterhaltende Investition

Investitionen in eine PV-Anlage gelten in der Schweiz steuerlich als werterhaltende Liegenschaftsunterhaltskosten — und sind damit zu 100 % vom steuerbaren Einkommen abziehbar (Bund, Kanton, Gemeinde). Das ist ein erheblicher Vorteil, der die effektiven Investitionskosten oft um 25–35 % reduziert.

Was alles abziehbar ist

Module, Wechselrichter, Montagesystem, Verkabelung, Elektroanschluss, Gerüst, Anmeldekosten, Eingangskontrolle, alle Handwerkerstunden. Auch ein Batteriespeicher zählt dazu, sofern fest am Gebäude installiert. NICHT abziehbar: anteilige Architektenkosten, Eigenleistungen (auch wenn dokumentiert).

Netto-Abzug nach Förderung

Wichtig: Der Steuerabzug erfolgt netto — also nach Abzug der erhaltenen KLEIV-Vergütung. Wer CHF 22'000 in eine 10 kWp Anlage investiert und CHF 3'550 KLEIV erhält, kann CHF 18'450 abziehen.

Aufteilung auf zwei Steuerjahre möglich

Investitionen, die das steuerbare Einkommen unter null drücken würden, können in vielen Kantonen auf das Folgejahr übertragen werden. Im Einzelfall ratsam, mit dem Steueramt oder einem Steuerberater zu klären.

Beispielrechnung

EFH-Eigentümer im Kanton Zürich, steuerbares Einkommen CHF 110'000, Grenzsteuersatz 30 % (Bund + Kanton + Gemeinde). PV-Investition CHF 22'000 - CHF 3'550 KLEIV = CHF 18'450 abziehbar. Steuerersparnis: CHF 5'535. Netto-Investitionskosten nach KLEIV + Steuer: CHF 12'915. Bei CHF 1'400 / Jahr Stromkosten-Ersparnis: Amortisation in 9.2 Jahren.

Wallbox + WP separat abziehbar

Wer im gleichen Jahr auch eine Wallbox und/oder Wärmepumpe installiert, kann diese ebenfalls separat als werterhaltend abziehen. Bei Verteilung auf zwei Steuerjahre lohnt sich oft die Abstimmung mit einem Steuerberater.

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