Neue Gesetze 2026: Was ändert sich für Solaranlagen in der Schweiz?
Das Jahr 2026 bringt weitreichende Änderungen für Besitzer und Interessenten von Solaranlagen. Von der Revision des Energiegesetzes über den Winterstrom-Bonus bis hin zu steuerlichen Reformen – wir erklären, was das für Hauseigentümer im Kanton Luzern konkret bedeutet.
a) Neues Energiegesetz (LEG)
Mit der Überarbeitung des Energiegesetzes setzt der Bund klare Zeichen für den Ausbau erneuerbarer Energien. Das Leistungsgesetz Energie (LEG) ersetzt schrittweise die bisherigen Regelungen und schafft einen verbindlichen Rahmen für die Dekarbonisierung des Gebäudesektors. Neu werden höhere Mindestanteile an erneuerbarer Eigenenergieerzeugung bei Neubauten vorgeschrieben.
Für den Kanton Luzern bedeutet dies, dass bei Neubauten und grösseren Sanierungen Solaranlagen praktisch zum Standard werden. Die kantonale Energiegesetzgebung wird an die Bundesvorgaben angepasst, wobei Luzern bereits über relativ fortschrittliche Bestimmungen verfügt. Die Kombination aus Bundesvorgaben und kantonalem Engagement macht Photovoltaik zur wirtschaftlich und regulatorisch naheliegendsten Lösung.
b) Winterstrom-Bonus
Die Winterstromproblematik gehört zu den grössten Herausforderungen der Schweizer Energiewende. Um die Versorgungslücke in den Wintermonaten zu schliessen, hat der Bund einen Winterstrom-Bonus eingeführt. Anlagen, die einen erhöhten Winterstromanteil produzieren, erhalten zusätzliche Förderbeiträge.
Besonders steil geneigte Fassadenanlagen und Ost-West-orientierte Dachsysteme profitieren von diesem Bonus, da sie im Winter verhältnismässig mehr Strom produzieren als klassische Süd-Dachanlagen. Für Luzerner Hauseigentümer bedeutet das: Auch nicht optimal nach Süden ausgerichtete Dächer werden attraktiver.
c) Eigenmietwert-Reform
Die seit Jahren diskutierte Eigenmietwert-Reform nimmt 2026 konkretere Formen an. Zentraler Punkt für Solaranlagen-Besitzer: Die Möglichkeit, energetische Sanierungen steuerlich abzuziehen, soll auch bei einer Abschaffung des Eigenmietwerts erhalten bleiben. Der Bundesrat hat sich dafür ausgesprochen, dass ökologische Investitionen weiterhin steuerlich begünstigt werden.
Im Kanton Luzern ist der Steuerabzug für Solaranlagen ein wesentlicher Wirtschaftlichkeitsfaktor. Bei einem Grenzsteuersatz von 25–35 % (abhängig von Einkommen und Gemeinde) kann der Steuereffekt einer 10-kWp-Anlage CHF 6'000 bis CHF 8'500 betragen. Es ist daher ratsam, die Installation zeitlich so zu planen, dass der maximale Steuerabzug gesichert ist.
d) Beschleunigtes Bewilligungsverfahren
Ein Kernstück der neuen Gesetzgebung ist das beschleunigte Bewilligungsverfahren für Solaranlagen. Die bisherige Bürokratie wird deutlich reduziert: Standard-Aufdachanlagen in Bauzonen sind neu lediglich meldepflichtig. Die Bearbeitungszeit der Baubehörden soll auf maximal 30 Tage begrenzt werden.
Luzern setzt die Bundesvorgaben zügig um. Die kantonale Dienststelle Raum und Wirtschaft (rawi) hat bereits vereinfachte Meldeformulare bereitgestellt. Für Anlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden oder in Schutzzonen gelten weiterhin besondere Auflagen, doch auch hier wurden die Fristen verkürzt.
Für Hauseigentümer in der Region Vierwaldstättersee, wo verschiedene Schutzzonen existieren, empfiehlt sich eine frühzeitige Klärung mit der Gemeinde. In den meisten Fällen steht einer zügigen Installation nichts im Weg.
e) Kanton Luzern: CKW, alpines Solar und Tourismus
Die Centralschweizerischen Kraftwerke (CKW) spielen eine Schlüsselrolle in der Luzerner Energiewende. Als grösster Energieversorger der Region hat CKW seine Strategie klar auf erneuerbare Energien ausgerichtet und investiert massiv in den Ausbau der Netzinfrastruktur. Für Solaranlagen-Besitzer bedeutet das ein zuverlässiges Netz mit attraktivem Rückspeisetarif und zunehmend digitalisierten Prozessen für Anmeldung und Abrechnung.
Im Bereich alpines Solar bietet die Zentralschweiz erhebliches Potenzial. In höheren Lagen des Kantons – etwa im Entlebuch oder auf dem Pilatus-Gebiet – profitieren Anlagen von der intensiveren Sonneneinstrahlung über der Nebelgrenze und der Reflexion durch Schnee. Die Winterstromproduktion kann dort um bis zu 50 % höher liegen als im Mittelland.
Auch das Zusammenspiel von Tourismus und Solar gewinnt im Kanton Luzern an Bedeutung. Hotels und Gastgewerbebetriebe in der Region Vierwaldstättersee setzen zunehmend auf Photovoltaik, um ihren ökologischen Fussabdruck zu reduzieren und ihren Gästen ein nachhaltiges Erlebnis zu bieten. Der Kanton unterstützt solche Projekte im Rahmen der Tourismusstrategie 2030.